Wussten Sie, dass die Schweiz weltweit das Land mit der höchsten Dichte an multinationalen Konzernen ist? Das ist gut, denn das sorgt bei uns für Arbeitsplätze. Schlecht hingegen ist, dass es unter ihnen Unternehmen gibt, die im Ausland ihre Arbeiter/innen ausbeuten, die Umwelt zerstören und sogar Kinderarbeit in Kauf nehmen.
Deshalb setzen wir uns zusammen mit 50 weiteren Organisationen für die Kampagne «Recht ohne Grenzen» ein. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz auch im Ausland die Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen.
Sehen Sie sich diesen Film an und fordern Sie klare Regeln für Schweizer Konzerne – jetzt mit Ihrer Unterschrift auf www.rechtohnegrenzen.ch
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» hat eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die verschiedene konkrete Änderungen im schweizerischen Zivil- und Strafrecht anpeilen. FIAN Schweiz als Promotorin der «Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» in der Schweiz hat untersucht, wie die Forderungen von «Recht ohne Grenzen» mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zusammenhängen. Der Schluss: Die Anliegen von «Recht ohne Grenzen» sind auf das internationale Menschenrechtssystem abgestützt, und die Schweiz ist verpflichtet, die Anliegen umzusetzen.
Weshalb sollen Schweizer Firmen die Menschenrechte nicht nur in der Schweiz, sondern auch bei ihren Tätigkeiten im Ausland achten? Wie können internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichtet werden, die Menschenrechte zu respektieren? Welche rechtlichen Grundlagen brauchen Staaten wie die Schweiz, in denen sich Hauptsitze von Konzernen befinden? Diese und weitere Fragen rund um menschenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen diskutieren Corrina Morrissey (EDA), Thomas Pletscher (Economiesuisse), Danièle Gosteli (Amnesty International) und Prof. Dr. iur. Christine Kaufmann (UZH) an der Podiumsdiskussion der Amnesty International Hochschulgruppe am 8. Mai 2012. Moderiert wird die Veranstaltung von Yves Wegelin, WoZ-Wirtschaftsredaktor.
Bei der Kampagne «Recht ohne Grenzen» macht FIAN Schweiz als unterstützende Organisation mit.
Die Gründung eines Nationalparks bedroht bedroht das Recht auf Nahrung der DorfbewohnerInnen in Balapur, Distrikt Banke.
Das Recht auf Nahrung von 1377 Menschen in 238 Haushalten in Balapur wird durch den 2010 von der Regierung Nepals gegründeten Banke-Nationalpark bedroht. Die Errichtung des Nationalparks, der sich auf den Siedlungsbereich der DorfbewohnerInnen Balapurs erstreckt, schränkt den Zugang zu Wald und Ressourcen stark ein. Die Mehrheit der dort lebenden Menschen sind Subsistenzbauern und -bäuerinnen, d. h. sie beziehen ihre Lebensgrundlage und ihr Einkommen aus den Ressourcen der Wälder (Sammeln von Fallholz, Stroh, Viehfutter, etc.) sowie der Flüsse und Feuchtgebiete. Es wurde keine ordnungsgemäße Konsultation mit den DorfbewohnerInnen und den WaldnutzerInnen gehalten, bevor diese wichtige Entscheidung gefällt wurde. Lesen Sie weiter, wie Sie an der Eilaktion per E-Mail teilnehmen können:Continue reading ‘Neue Eilaktion in Nepal: Machen Sie mit!’ »
Heidelberg, 8.März 2012. Anlässlich des internationalen Frauentags fordert die Menschenrechtsorganisation FIAN von den Regierungen stärkere Anstrengungen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung von Frauen. Frauen sind überproportional von Hunger betroffen. Gemäss den Vereinten Nationen sind 60 Prozent der 925 Millionen Hungernden weiblich.
«Das Recht von Frauen auf Nahrung ist eines der meist verletzten Rechte der Welt», erläutert Flavio Valente, Generalsekretär von FIAN Iinternational. «Diese Rechtsverletzungen sind oft das Ergebnis von struktureller Gewalt gegen Frauen und mangelnder Verantwortlichkeit der Regierungen. Regierungen haben die Pflicht, ihre Bevölkerung vor Hunger zu schützen.»
In Zusammenarbeit mit Uniterre, CETIM und l’Autre Syndicat veranstaltet FIAN Schweiz am Mittwoch, 14. März 2012, um 19:30 Uhr in der Maison des Associations an der Rue des Savoises 15 in Genf eine Konferenz zu einem brennenden Thema:
Manche Schweizer Konzerne verstossen im Ausland gegen Umweltstandards und Menschenrechte, so auch gegen die Rechte auf Nahrung und auf Wasser. Der Kabarettist Lorenz Keiser hat deshalb für die von FIAN Schweiz unterstützte Kampagne «Recht ohne Grenzen» einen spektakulären Test gemacht. > Jetzt Film ansehen und Petition unterschreiben.
Bundesrat und Parlament sollen dafür sorgen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit Menschenrechte und Umwelt – also auch das Recht auf Nahrung – respektieren müssen. Dies fordern rund 50 Organisationen in der gemeinsamen Kampagne «Recht ohne Grenzen» und einer Petition, die auch von FIAN Schweiz unterstützt wird.
Ob Glencore im Kongo, Holcim in Guatemala oder Triumph in Thailand: Immer wieder kommen Schweizer Konzerne mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Zwar haben sich viele Firmen interne Bestimmungen zur sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung zugelegt. Aber diese Vereinbarungen sind freiwillig, oft fehlt eine unabhängige Instanz, welche die Einhaltung überprüft, und Verstösse werden nicht geahndet und können von den Betroffenen nicht eingeklagt werden.
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» fordert von Bundesrat und Parlament gesetzliche Bestimmungen, damit Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und die Umwelt respektieren müssen. Opfer von Menschenrechts- und Umweltverstössen durch solche Firmen, ihre Niederlassungen und Zulieferer sollen in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen können. Die entsprechende Regulierung von transnationalen Firmen und die Einrichtung von Klagemöglichkeiten sind «extraterritoriale Pflichten» der Schweiz bezüglich der Menschenrechte, wie sie die kürzlich verabschiedeten «Maastrichter Grundsätze über die Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» festhalten.
Als Standort von sehr vielen international tätigen Unternehmen kommt der Schweiz eine besondere Verantwortung zu. Pro Kopf der Bevölkerung hat sie weltweit die höchste Dichte an solchen Konzernen. Dank tiefer Steuern und anderer Vorteile bleibt sie nicht nur für alteingesessene Firmen interessant, sie zieht auch immer mehr dubiose Zuzüger («corporate immigrants») an, etwa aus dem Rohstoff- oder Sicherheitsbereich. Bisher hat sich die Schweiz gegen rechtlich verbindliche Richtlinien für transnationale Firmen ausgesprochen – höchste Zeit, dass sie dies ändert!
FIAN begrüsst die Ende September 2011 erfolgte Verabschiedung der «Maastrichter Grundsätze über die Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» (► Original auf Englisch / ► deutsche Übersetzung von FIAN Schweiz und FIAN International / ► mehr und html-Version).
Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten gehören auch die Rechte auf eine angemessene Ernährung und auf Wasser. Extraterritoriale Pflichten sind solche, die jeder Staat gegenüber Menschen in andern Staaten hat. Bis anhin wurde diese Art von menschenrechtlichen Pflichten von den Staaten weitgehend verkannt oder ignoriert; sie waren aber auch juristisch noch nicht genügend präzise gefasst und aufgearbeitet. Damit bestanden Lücken im internationalen Menschenrechtsschutz, die mit der zunehmenden internationalen Verflechtung der Politik und der Globalisierung der Wirtschaft immer schwerwiegender wurden.
Eine Gruppe von 40 herausragenden Experten aus der ganzen Welt hat in den letzten Jahren unter der Leitung des Maastricht Center for Human Rights der Universität Maastricht und der International Commission of Jurists die Grundsätze ausgearbeitet, die die menschenrechtlichen Pflichten der Staaten ausserhalb ihrer Grenzen klären. Unterstützt wurden sie vom ETO Consortium, einem Zusammenschluss von 70 Institutionen bzw. Fachleuten aus dem zivilgesellschaftlichen und akademischen Bereich, zu dem auch FIAN International gehört und das Sekretariat führt (ETO steht für «Extraterritorial Obligations»).